Sichern Sie sich
jetzt bis zu
6.000 Euro
Fördermittel

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Förderprogramm ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung zertifizierter Energieberater Einsparpotenziale zu identifizieren.

Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen sowie beim Nutzerverhalten aufzeigen.

Ziel des Programms ist also in erster Linie Ihre Energieeinsparpotenziale zu erkennen. Bei der anschließenden möglichen Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen begleiten Sie auf Wunsch unsere Energieberater ebenfalls.

Durch eine sparsame Energieverwendung in Ihrem Unternehmen leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz und sparen nebenbei noch Geld. Nicht selten generieren unsere Kunden schon kurzfristig bis zu 30 % Einsparungen.

Erfahren Sie mehr über uns und unsere Kunden

Energieberatung kurz erklärt:

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben und
  • mindestens 10.000 € Energiekosten im Jahr haben.

Ablauf

In einem kostenfreien Informationsgespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum möglichen Projektablauf.

Wir beantragen für Sie die Fördermittel. Damit sparen Sie Zeit und müssen sich nicht mit den Details der Fördermittel-Beantragung auseinandersetzen. Für Unternehmen deren jährliche Energiekosten über 10.000 Euro (netto) liegen, beträgt die Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar), jedoch maximal 6.000 Euro. Die Förderung für die Energieberatung kann je Antragsteller alle 48 Monate nur einmal beantragt werden.

Wichtig: Ein Vertrag wird erst dann geschlossen, wenn Ihnen die Förderzusage des BAFA vorliegt. Dadurch wird sichergestellt, dass nur geförderte Energieberatungen vertraglich fixiert werden und Sie so kein Risiko bezüglich der Kostenübernahme haben.
Sobald die Zusage der Förderung durch das BAFA vorliegt beginnt die Beratung. Die Energieberatung wird von BAFA zugelassenen Energieberatern durchgeführt und orientiert sich an den Anforderungen eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1.
Nach dem abschließenden Beratungsbericht legen wir für Sie alle notwendigen Unterlagen der BAFA vor.
Auf Wunsch erhalten Sie unser Beratungszertifikat, um dieses werbewirksam auf Ihrer Website platzieren zu können, damit Sie Ihren Kunden zeigen, dass Ihr Unternehmen umweltbewusst und verantwortungsvoll agiert.

Vorteile

Ihr Energieeffizienz-Experte…
  • ermittelt die Möglichkeiten, wo und wie viel Energie Sie in Ihrem Unternehmen einsparen können.
  • bewertet, wie wirtschaftlich die einzelnen Möglichkeiten zum Energiesparen sind.
  • entwickelt ein Konzept, wie und wo Sie ggf. Abwärme in Ihrem Unternehmen nutzen können.
  • schlägt konkrete Maßnahmen zum Energiesparen vor.
  • berät Sie zu allen passenden Förderangeboten.

Gute Gründe für eine Energieberatung 

Kontakt

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